Praxis Dr. med. Matthias Lange
Praxis Dr. med. Matthias Lange

Abrechnungsmodalitäten

Psychotherapeutische Einzelgespräche:

 

Grundsätzlich erfolgen zuerst ein bis zwei "Sortierungsgespräche" (Psychotherapeutische Notfallsprechstunde), um herauszufinden welche Schwierigkeiten vorliegen und welche Art von Unterstützung/Therapie hilfreich sein kann.

 

Danach können bis zu 4 Probatorische Sitzungen stattfinden. Sie dienen dazu, dass wir herausarbeiten wie die Therpie Sie beim Erreichen Ihrer Ziele unterstützen kann und Sie bekommen einen Eindruck von meiner Arbeit.

Gemeinsam überlegen wir dann ob und wie eine Zusammenarbeit möglich ist.

 

Gegebenenfalls erfolgt dann die Entscheidung zu einer Therapie (KZT= Kurzzeittherapie mit 2 mal 12 Stunden; LZT = Langzeittherapie mit 60 Stunden) und wir stellen einen Therapieantrag bei der Krankenkasse.

 

Bei gesetzlich Versicherten werden sämtliche dieser Kosten von der Krankenkasse direkt übernommen.

 

Privatkassen erstatten abhängig von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag manchmal nur einen Teil der Kosten bzw. nur eine bestimmte Anzahl von Therapiesitzungen. Bitte erkundigen Sie sich daher selbst über Ihre speziellen Versicherungsbedingungen und fordern selbst die Formulare für den Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Privatkasse oder Beihilfestelle an.

 

Mein Honorar pro Therapiesitzung für privat Versicherte/Selbstzahler richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und liegt zwischen:

 

92,50 Euro (2,3-facher Satz GOÄ) bei durchschnittlichem Aufwand und

140,76 Euro (3,5-Facher Satz GOÄ) bei erhöhtem Aufwand

 

Für Paargespräche berechne ich

100,- Euro für 50 Minuten

180,- Euro für 90 Minuten

 

Diese Kosten für Paartherapeutische Sitzungen werden bislang nicht von der Krankenkasse übernommen.

 

Terminabsagen

Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie um eine Absage spätestens 48 Stunden vorher. Bei kurzfristigeren Absagen werde ich die Sitzung in Rechnung stellen, da der Termin anderweitig meist nicht mehr vergeben werden kann.

 

Schweigepflicht

Ich unterliege der ärztlichen Schweigepflicht. Selbstverständlich werden sämtliche Inhalte der Beratung sowie Ihre persönlichen Daten diskret und streng vertraulich behandelt.